Beratung: Fördermittel

Mit Förderung wirtschaftlich bauen

Ob Neubau oder Sanierung: Wir zeigen Ihnen, welche Fördermittel zu Ihrem Projekt passen. Mit unserer Erfahrung und dem Blick für effiziente Lösungen holen wir das Beste aus den staatlichen Förderprogrammen für Sie heraus – individuell, wirtschaftlich und nachhaltig.

Fördermittel clever nutzen – wir helfen Ihnen dabei

Nutzen Sie staatliche Förderungen für Ihr Bauvorhaben – wir zeigen Ihnen, welche Programme zu Ihrem Projekt passen und wie Sie das Maximum herausholen.

Ihr Ansprechpartner:

Gabriel Gotthold

Beratung

Übersicht der Fördermittel:

Kurz & Knapp

Mit dem KfW-Kreditprogramm 159 können Eigentümer unabhängig von Alter oder Behinderung bis zu 50.000 € zinsgünstig für barrierefreie Umbauten beantragen – wir von Seipp Bauunternehmen beraten dazu und übernehmen die Umsetzung.

Selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden leben – das wünschen sich viele Menschen, ganz unabhängig vom Alter. Doch wenn Mobilität oder körperliche Einschränkungen zunehmen, können schon kleine Hürden wie Stufen oder enge Türen zum Problem werden. Ein barrierefreier Umbau schafft hier dauerhaft Abhilfe. Und das Beste: Für viele dieser Maßnahmen gibt es staatliche Fördermittel – etwa über die KfW-Förderprogramme.

Mit dem KfW-Programm 159 „Altersgerecht Umbauen – Kredit“ können Sie bis zu 50.000 € pro Wohneinheit als zinsgünstigen Kredit für barrierefreie Umbauten erhalten. Gefördert werden etwa der Einbau eines Aufzugs, schwellenlose Zugänge, rutschhemmende Bodenbeläge oder barrierefreie Badezimmer. Dabei ist das Programm nicht an Alter oder Behinderung gebunden – es kann grundsätzlich von allen Eigentümerinnen und Eigentümern beantragt werden. Wichtig ist nur: Der Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt werden, über Ihre Hausbank oder Sparkasse.

Das frühere Zuschussprogramm 455-B, das ebenfalls Barriereabbau förderte, ist zum Jahresbeginn 2025 ausgelaufen. Neue Anträge sind derzeit nicht möglich – bestehende Zusagen bleiben jedoch gültig.

Wer den eigenen Wohnraum modernisiert und barrierefrei gestalten möchte, profitiert somit aktuell besonders vom KfW-Kreditprogramm. Kombiniert mit einer guten Planung und fachgerechter Umsetzung lassen sich so nicht nur Wohnkomfort und Sicherheit verbessern, sondern auch der Wert der Immobilie langfristig steigern.

Wir von Seipp Bauunternehmen aus Marburg beraten Sie gerne zu Fördermöglichkeiten und übernehmen auf Wunsch die komplette Umsetzung – zuverlässig, individuell und mit Blick für Ihre Bedürfnisse.

Kurz & Knapp

Viele Bundesländer bieten eigene Förderprogramme für Kauf, Sanierung und energieeffizienten Umbau von Wohnraum – wer früh plant, kann Zuschüsse und zinsgünstige Kredite gezielt für sein Bauvorhaben nutzen.

Nicht nur der Bund stellt Fördermittel für Bau und Sanierung bereit – auch viele Bundesländer bieten eigene Programme, die gezielt den Erwerb, die Modernisierung oder die energetische Sanierung von Wohnraum unterstützen. Wer ein Haus kaufen, sanieren oder energieeffizient umbauen möchte, sollte sich daher frühzeitig über passende Angebote in seinem Bundesland informieren.

Insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, wie Wärmedämmung oder moderne Heiztechnik, werden häufig gefördert. Auch der Erwerb von Wohneigentum, der barrierefreie Umbau oder Investitionen in den Klimaschutz können finanziell unterstützt werden – zum Teil in Form von Zuschüssen, zinsgünstigen Krediten oder Tilgungsnachlässen.

Wichtig: Die meisten Förderprogramme müssen vor Beginn der Bau- oder Kaufmaßnahme beantragt werden. Daher lohnt es sich, frühzeitig zu prüfen, welche Programme für Ihr Vorhaben infrage kommen. Die Voraussetzungen und Fördersätze unterscheiden sich je nach Bundesland – ebenso wie die zuständigen Anlaufstellen.

Ob Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder Eigentumswohnung: Mit einer guten Planung und dem gezielten Einsatz von Fördermitteln lassen sich Investitionskosten senken und die Wirtschaftlichkeit Ihres Projekts deutlich verbessern.

Wir unterstützen Sie gern bei der Suche nach geeigneten Förderungen und beraten Sie rund um die Möglichkeiten in Ihrem Bundesland – kompetent, individuell und immer mit Blick auf das große Ganze.

Kurz & Knapp

Einbruchhemmende Maßnahmen wie Türen, Fenster oder Nachrüstsysteme werden aktuell mit 15 % Zuschuss über das BAFA (BEG EM) gefördert; umfassender Einbruchschutz ist über den KfW-Kredit 159 finanzierbar – der frühere Zuschuss 455-E ist derzeit ausgesetzt.

Der Einbau einbruchhemmender Türen, Fenster, Nachrüstsysteme oder Sicherungselemente wie Gitter, Rollläden oder Lichtschachtabdeckungen wird derzeit über mehrere Förderprogramme unterstützt:

  • BAFA–Einzelmaßnahmen-Förderung (BEG EM): Zuschüsse von 15 % auf förderfähige Kosten (bis zu 60 000 € pro Wohneinheit, inkl. 5 % Bonus mit iSFP-Energiekonzept) für z. B. neue einbruchhemmende Haustüren oder Fenster sowie außenliegende Verschattungen
  • KfW‑Programm 159 „Altersgerecht Umbauen – Kredit“: Zinsgünstiger Kredit bis zu 50 000 € (unabhängig vom Alter), fördert neben barrierereduzierenden Maßnahmen auch den Einbruchschutz (Haustüren RC2, Nachrüstsysteme, Gitter, Rollläden, Alarmanlagen).
    • Der Zuschussbereich „Einbruchschutz 455‑E“ ist derzeit eingestellt, nur bestehende Anträge werden abgewickelt
  • KfW-/BAFA-Einbruchschutz-Förderung: Kombination aus zinsgünstigem Kredit (KfW 159) und Zuschüssen, z. B. bis zu 1 600 € über das 455‑E‑Programm bzw. im Rahmen BEG EM bei KfW-Zuschüssen

Beanspruchte Zielgruppen:

  • Private Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern oder Wohnungen (auch Kauf nach Sanierung)
  • Auch Mieter oder WEG und mit Alter oder Einschränkungen unabhängig förderberechtigt

Kurz zusammengefasst:
Einzelmaßnahmen wie einbruchhemmende Türen und Fenster werden mit 15 % BAFA-Zuschuss (plus 5 % iSFP-Bonus) gefördert, während umfassende Sicherheits- und Barrieremaßnahmen über KfW-Kredit 159 möglich sind. Zuschussvariante 455‑E ist derzeit ausgesetzt – sicher ist nur der Kredit.

Kurz & Knapp

Ob Neubau oder Kauf – staatliche Förderprogramme wie die KfW-Kredite 124, 296, 297/298, 300 und 308 unterstützen Privatpersonen und Familien beim Erwerb oder Bau von Wohneigentum, insbesondere bei klimafreundlicher Bauweise – ergänzt durch Zuschüsse des BAFA und regionale Fördermittel der Bundesländer.

Der Traum vom Eigen­heim ist für viele Menschen ein zen­tra­les Lebens­ziel – sei es der Bau eines in­di­vi­du­el­len Hauses oder der Kauf einer be­stehen­den Immobilie. Doch die hohen Kosten stel­len für die meis­ten eine Heraus­forderung dar.

Um an­ge­hen­den Hausbesitzern die Realisierung zu er­leich­tern, gibt es in Deutschland zahl­rei­che Förderungen, in Form von Zuschüssen und zins­güns­ti­gen Krediten. Besonders die Aspekte Energie­effizienz und Klima­freund­lich­keit er­hö­hen die Förder­mög­lich­keiten.

Staatliche Förderungen im Überblick

Die Bundesförderung für ef­fi­zi­en­te Gebäude (BEG) un­ter­stützt Maß­nahmen zur Verbesserung der Energie­effizienz im Gebäude­bereich. Dabei sind die KfW (Kredit­anstalt für Wieder­aufbau) und das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle) wei­ter­hin die ver­ant­wort­li­chen Institutionen für staat­li­che Förder­programme im Bereich en­er­ge­ti­sche Sanierungen und für Neubauten, die den Effizienzhaus-Standard erfüllen.

Förderprogramme der KfW

Die KfW bie­‌tet auf Bundesebene eine Vielzahl von Förderprogrammen, die Bauherren, Immobilienkäufer und Eigentümer bei der Umsetzung ihrer Wohnträume un­‌ter­‌stüt­‌zen. Ob en­‌er­‌gie­‌ef­‌fi­‌zi­‌en­‌tes Bauen und Sanieren, bar­‌ri­‌e­‌re­‌frei­‌es Wohnen oder der Kauf einer Immobilie – die KfW-Förderprogramme hel­‌fen dabei, Kosten zu sen­‌ken und nach­‌hal­‌ti­‌ge Bau- und Wohnprojekte zu realisieren.

Die Förderprogramme der KfW im Überblick:

 

KfW-Wohn­eigentums­programm

(Nr. 124)

Klimafreundlicher Neubau

im Niedrig­preis­segment (Nr. 296)

Klima­freund­licher Neubau – Wohn­gebäude (Nr. 297, 298)

Wohn­eigentum für Familien Neubau (Nr. 300)

Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb (Nr. 308)

Was wird gefördert?

Bau oder Kauf einer Immobilie

für die eigene Nutzung

Bau oder Kauf einer

klimafreundlichen Immobilie

Bau oder Kauf einer klimafreundlichen

Immobilie

Bau oder Kauf einer

Immobilie für die eigene Nutzung

Kauf einer bestehenden

Immobilie oder Wohnung

Wer wird gefördert?

Privatpersonen

Privatpersonen

Privatpersonen

Familien, Alleinerziehende

Familien, Alleinerziehende

Welche Konditionen hat das Förderprogramm?

Kredithöhe: max. 100.000 €

Effektiver Jahreszins: 3,44 %

(Kombinierbar mit 297, 298, 300)

Kredithöhe: max. 100.000 €

Effektiver Jahreszins: 1,25 %

Kredithöhe: max. 100.000 €

Effektiver Jahreszins: 2,45 %

Kredithöhe: max. 270.000 €

Effektiver Jahreszins: 0,46 %

Kredithöhe: max. 150.000 €

Effektiver Jahreszins: 0,46 – 3,60 % je nach Laufzeit

Weitere Informationen

Zum Programm Nr. 124

Zum Programm Nr. 296

Zum Programm Nr. 297, 298

Zum Programm Nr. 300

Zum Programm Nr. 308

Quelle: KfW

Planen Sie, Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft zu wer­‌den und sich da­‌durch lang­‌fris­‌tig güns­‌ti­‌ge Mietpreise sowie ein le­‌bens­‌lan­‌ges Wohnrecht zu si­‌chern? Die KfW för­‌dert die­‌ses Vorhaben mit einem Kredit von bis zu 100.000 Euro und ge­‌währt zu­‌sätz­‌lich einen Tilgungszuschuss von 7,5 %.

TIPP: Förderung Erneuerbare Energien

Wenn Sie in Ihrem neuen Haus oder Ihrer neuen Wohnung auf er­neu­er­ba­re Energien set­zen, kön­nen Sie zu­sätz­li­che Förderungen be­an­tra­gen – etwa für die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach.

Expertin oder Experten für Energie­effizienz finden

Bei den fol­gen­den Förderprogrammen ist es not­wen­dig, einen Energieberater hin­zu­zu­zie­hen, weil die­ser über das nö­ti­ge Fachwissen verfügt:

  • Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude (Kredit Nr. 296)
  • Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (Kredit Nr. 297, 298)
  • Wohneigentum für Familien – Neubau (Kredit Nr. 300)
  • Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb (Kredit Nr. 308)

Hier finden Sie zugelassene Energie­beraterInnen:

Energieberater finden

Auch die Leistungen eines Energie­beraters werden gefördert:

Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude

Förderprogramme des BAFA

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bie­tet zahl­rei­che Fördermöglichkeiten für Einzelmaßnahmen, die im Zusammenhang mit einer en­er­gie­ef­fi­zi­en­ten Sanierung von Gebäuden ste­hen, wie bei­spiels­wei­se die Dämmung von Außenwänden, Dächern oder Geschossdecken oder der Austausch alter Fenster und Außentüren.

Die Förderhöhe rich­tet sich nach den för­der­fä­hi­gen Ausgaben. Diese sind auf 30.000 € pro Wohneinheit bzw. 60.000 € pro Wohneinheit bei Maßnahmen mit iSFP-Bonus (in­di­vi­du­el­ler Sanierungsfahrplan) be­schränkt. Bei einem Grundfördersatz von 15 % be­trägt die ma­xi­ma­le Förderung 4.500 € bzw. 9.000 € – in Abhängigkeit von den för­der­fä­hi­gen Ausgaben.

Ziel der BAFA-Förderung ist es, den Energieverbrauch von Gebäuden zu sen­ken, den CO₂-Ausstoß zu re­du­zie­ren und einen Beitrag zur Energiewende zu leisten.

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Regionale Fördermittel für den Hausbau

In Deutschland bie­ten die Bundesländer und zahl­rei­che Kommunen spe­zi­el­le Förderprogramme an, um den Bau oder Kauf von Eigenheimen zu un­ter­stüt­zen. Diese re­gi­o­na­len Fördermittel er­gän­zen oft die bun­des­wei­ten Angebote, wie bei­spiels­wei­se die Förderungen durch die KfW oder das BAFA.

Die Förderhöhe rich­tet sich nach den för­der­fä­hi­gen Ausgaben. Diese sind auf 30.000 € pro Wohneinheit bzw. 60.000 € pro Wohneinheit bei Maßnahmen mit iSFP-Bonus (in­di­vi­du­el­ler Sanierungsfahrplan) be­schränkt. Bei einem Grundfördersatz von 15 % be­trägt die ma­xi­ma­le Förderung 4.500 € bzw. 9.000 € – in Abhängigkeit von den för­der­fä­hi­gen Ausgaben.

Ziel der BAFA-Förderung ist es, den Energie­verbrauch von Gebäuden zu sen­ken, den CO₂-Ausstoß zu re­du­zie­ren und einen Beitrag zur Energiewende zu leisten.

Kurz & Knapp

Wer energetisch saniert, kann von attraktiven Förderprogrammen von Bund, Ländern und Kommunen profitieren – etwa für Dämmung, Heizungs- oder Solartechnik – vorausgesetzt, der Antrag wird vor Sanierungsbeginn gestellt, idealerweise mit einem Energieeffizienz-Experten.

Wer sein Gebäude energetisch saniert, investiert in die Zukunft: in geringere Heizkosten, mehr Wohnkomfort und den Werterhalt der Immobilie. Damit sich die Investition schneller rechnet, unterstützt der Staat die Sanierung mit attraktiven Förderprogrammen.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW und BAFA bietet sowohl Zuschüsse als auch zinsgünstige Kredite – zum Beispiel für die Dämmung der Gebäudehülle, den Austausch alter Heizungsanlagen oder die Installation moderner Lüftungs- und Solartechnik. Auch Einzelmaßnahmen wie neue Fenster oder eine Photovoltaikanlage können gefördert werden.

Wichtig: Die Förderung muss vor Beginn der Sanierung beantragt werden – idealerweise mit Unterstützung eines Energieeffizienz-Experten, der auch für die Antragstellung erforderlich ist.

Auch Länder und Kommunen bieten teils zusätzliche Fördermittel oder Boni – es lohnt sich also, gezielt nach regionalen Programmen zu suchen.

Kurz & Knapp

Der Umstieg auf erneuerbare Energien wird mit Zuschüssen von bis zu 70 % sowie zinsgünstigen Krediten gefördert – etwa für klimafreundliche Heizungen, Dämmung oder Anlagentechnik; Voraussetzung ist ein frühzeitiger Antrag und meist die Einbindung eines Fachbetriebs und Energieeffizienz-Experten.

Wer auf erneuerbare Energien umsteigt, spart nicht nur langfristig Energiekosten, sondern wird dabei auch vom Staat unterstützt. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Eigentümer attraktive Zuschüsse und zinsgünstige Kredite für den Heizungstausch sowie weitere Effizienzmaßnahmen.

Die wichtigsten Förderbausteine im Überblick:

  • 30 % Grundförderung für den Einbau klimafreundlicher Heizungen

  • 5 % Effizienzbonus für besonders umweltfreundliche Wärmepumpen oder 2.500 € Emissionsbonus für emissionsarme Biomasseheizungen

  • 30 % Einkommensbonus bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen unter 40.000 €

  • 20 % Klimageschwindigkeitsbonus für den frühzeitigen Austausch alter Heizsysteme (bis 2028, dann stufenweise reduziert)

Wichtig: Die Förderungen sind kombinierbar, die maximale Zuschusshöhe liegt jedoch bei 70 % der förderfähigen Kosten. Ergänzend steht ein zinsvergünstigter Kredit von bis zu 120.000 € zur Verfügung – besonders attraktiv für Selbstnutzende mit mittlerem Einkommen.

Auch zusätzliche Effizienzmaßnahmen wie Dämmung, moderne Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung sind förderfähig – mit bis zu 15 % Zuschuss plus 5 % iSFP-Bonus bei individuellem Sanierungsfahrplan. Die förderfähigen Kosten können bei Kombination der Maßnahmen auf bis zu 90.000 € pro Wohneinheit steigen.

Die Antragstellung erfolgt je nach Maßnahme über das BAFA (Einzelmaßnahmen, Heizungsoptimierung) oder die KfW (Kredite, Komplettsanierungen). Für eine Förderung ist meist ein Vertrag mit einem Fachunternehmen sowie die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich.

Kurz & Knapp

Die BEG-Förderung unterstützt den Heizungstausch und energetische Sanierung mit Zuschüssen von bis zu 70 % und günstigen KfW-Krediten – Voraussetzung sind ein frühzeitiger Antrag, die Beauftragung eines Fachunternehmens und ggf. ein Energieeffizienz-Experte.

Die Bundesregierung bündelt ihre Förderprogramme unter der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die durch BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) umgesetzt wird. Im Fokus steht die Umstellung auf erneuerbare Heizsysteme sowie die Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand.

Heizungsmodernisierung in Bestandsgebäuden

Förderfähige Maßnahmen:

  • Austausch alter fossiler Heizungen (Öl, Kohle, Gas-Etagenheizungen, Nachtspeicherheizungen) gegen erneuerbare Heizsysteme (z. B. Wärmepumpen, Biomasseanlagen)

  • Heizungsoptimierung und Einbau moderner Regelungstechnik

Förderstruktur (ab 2024):

  • 30 % Grundförderung für klimafreundliche Heizungen

  • 5 % Effizienzbonus für besonders effiziente Wärmepumpen oder
    2.500 € Emissionszuschlag bei emissionsarmen Biomasseheizungen

  • 30 % Einkommensbonus bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen unter 40.000 €

  • 20 % Klimageschwindigkeitsbonus bei Heizungstausch bis 2028 (für funktionstüchtige fossile Heizungen ab 20 Jahren)

Maximale Förderhöhe:

  • Förderfähige Kosten: bis zu 30.000 € pro Wohneinheit (bei Kombination mit anderen Maßnahmen bis zu 90.000 €)

  • Förderquote insgesamt: maximal 70 % der Investitionskosten

Ergänzende Kreditförderung

Über die KfW kann zusätzlich ein zinsvergünstigter Kredit von bis zu 120.000 € pro Wohneinheit beantragt werden – bei Haushalten mit einem Einkommen unter 90.000 € jährlich zu besonders günstigen Konditionen.

Förderung durch das BAFA

Das BAFA vergibt direkte Zuschüsse für sogenannte Einzelmaßnahmen (BEG EM), darunter:

  • Austausch ineffizienter Heizsysteme

  • Dämmung der Gebäudehülle

  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen

  • Verbesserung der Anlagentechnik

Antragstellung und Voraussetzungen
  • Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen

  • Es ist ein Vertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung abzuschließen

  • Ein Fachunternehmen muss beauftragt werden

  • Für viele Maßnahmen ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich (z. B. für die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans)

Fazit

Mit der BEG bietet der Staat attraktive Zuschüsse und zinsgünstige Kredite für den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme und mehr Energieeffizienz im Haus. Wer Fördermittel clever kombiniert und gut plant, kann bis zu 70 % der Investitionskosten erstattet bekommen – und langfristig Betriebskosten sparen sowie CO₂-Emissionen senken.

Kurz & Knapp

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt sinnvolle Maßnahmen zur energetischen Sanierung Ihres Hauses auf – inklusive Extra-Zuschuss, wenn Sie Schritt für Schritt sanieren; die Förderung läuft über das BAFA.

Sie möchten Ihr Wohn­haus sa­nie­ren? Dann lassen Sie sich einen indi­vi­du­ellen Sanie­rungs­fahr­plan er­stel­len, der Ihnen einen Über­blick darü­ber ver­schafft, welche Sanie­rungs­maß­nah­men für Ihr Ge­bäu­de sinn­voll sind. So können Sie Energie sparen und noch dazu von einem Extra­zu­schuss profi­tieren.

Was ist laut iSFP zu tun?

  • Vor-Ort-Gespräch mit einem Energie­effi­zienz-Experten führen
  • Energetischen Zustand Ihres Gebäudes analysieren lassen
  • Sanierungsvorschläge ausarbeiten lassen
  • Maßnahmen­paket mit einzelnen Sanie­rungs­maß­nahmen festlegen
  • Zuschuss für indivi­du­ellen Sanie­rungs­fahr­plan durch Energie­effi­zienz-Experten bean­tragen lassen
  • Sanierungs­maß­nahmen durch­führen lassen
  • Sanierung bestätigen lassen
    Nach durch­ge­führter Sanie­rung lassen Sie sich diese von Ihrem Energie­effizienz-Experten bestätigen. Die „Bestäti­gung nach Durch­führung“ (BnD) müssen Ihrem Bank­berater ausge­händigt werden, damit Ihnen der Zuschuss gutge­schrieben werden kann.

Bundes­förderung ist möglich

Der indivi­du­ellen Sanie­rungs­fahr­plan (iSFP) unterstützt Sie bei der Sanierung Ihres Ein-, Zwei-, oder Mehr­familien­hauses. Eine Förderung kann beim Bundes­amt für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA) bean­tragt werden.

 

Weitere Informationen: Energieberatung (BAFA)

Weitere Informationen: KfW- der individuelle Sanierungs­fahrplan (iSFP)

Kurz & Knapp

Handwerkerkosten können steuerlich geltend gemacht werden – bis zu 1.200 € jährlich für allgemeine Arbeiten (§ 35a EStG) und bis zu 40.000 € über drei Jahre für energetische Sanierungen (§ 35c EStG), sofern diese von Fachbetrieben durchgeführt und nicht anderweitig gefördert wurden.

Handwerkerleistungen steuerlich absetzen

Allgemeine Handwerkerleistungen (§ 35a EStG):
Für Arbeiten an selbst genutzten Immobilien können 20 % der reinen Arbeitskosten (inkl. MwSt.) von der Steuer abgesetzt werden – bis max. 1.200 Euro pro Jahr. Voraussetzung:

  • Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Arbeitskosten

  • Zahlung per Überweisung (kein Barzahlung)

  • Einreichung mit der Einkommensteuererklärung

Begünstigt sind z. B.:

  • Renovierung, Modernisierung, Instandhaltung

  • Ausbau und Erhalt von Wohnraum (auch beim Umzug)

Steuerbonus für energetische Sanierung (§ 35c EStG):

Höhe der Förderung:

  • 20 % der gesamten Kosten (inkl. Material)

  • Maximal 40.000 Euro über 3 Jahre:

    • 7 % im 1. und 2. Jahr (je max. 7.000 €)

    • 6 % im 3. Jahr (max. 6.000 €)

Voraussetzungen:

  • Selbstgenutzte Immobilie

  • Gebäude mindestens 10 Jahre alt

  • Durchführung durch ein Fachunternehmen

  • Maßnahmen ab 2020, Abschluss bis spätestens 2030

  • Keine Doppelförderung (z. B. mit BAFA/KfW-Zuschüssen)

  • Nachweis durch spezielles Formular vom Handwerksbetrieb

Beispiele für geförderte Maßnahmen:

  • Austausch oder Optimierung der Heizung

  • Wärmedämmung von Dach und Wänden

  • Neue Fenster oder Türen

  • Einbau einer Lüftungsanlage

  • Digitale Energiesteuerungssysteme

Wichtig: Der Bonus gilt nicht, wenn die gleichen Ausgaben bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben abgesetzt wurden.

Kurz & Knapp

Mit zinsgünstigen KfW-Krediten und Zuschüssen vom Bund lässt sich der Traum vom Eigenheim realisieren – ob Bau, Kauf oder Sanierung. Besonders Familien, klima­freundliche Bauprojekte und energieeffiziente Maßnahmen profitieren von attraktiven Förderkonditionen.

Wohneigentum fördern lassen – so unterstützt der Staat den Traum vom Eigenheim

Der Wunsch nach den eigenen vier Wänden ist für viele Menschen ein zentrales Lebensziel. Wer heute ein Haus bauen oder eine Eigentumswohnung kaufen möchte, kann dabei auf staatliche Unterstützung zurückgreifen. Zahlreiche Förderprogramme – insbesondere von der KfW-Bank – machen den Schritt in die eigenen vier Wände finanziell leichter.

KfW-Förderprogramm 124 – Wohneigentum für selbstgenutzte Immobilien

Mit dem Programm 124 fördert die KfW den Kauf oder Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum mit einem zinsgünstigen Kredit von bis zu 100.000 Euro pro Vorhaben.
Gefördert werden:

  • Beim Neubau: Grundstückskosten, Bau- und Baunebenkosten, Außenanlagen

  • Beim Kauf: Kaufpreis, Modernisierungskosten, Nebenkosten wie Notar oder Grunderwerbsteuer

Das Programm lässt sich mit anderen Förderangeboten kombinieren.

Ergänzende Förderprogramme für nachhaltiges Bauen

Für Bauherren, die besonders klimafreundlich und ressourcenschonend bauen möchten, gibt es zusätzliche Programme:

  • KfW 297/298 – Klimafreundlicher Neubau (KFN):
    Förderung für Effizienzhaus-40-Neubauten mit und ohne QNG-Zertifizierung

  • KfW 296 – Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment:
    Seit Oktober 2024: speziell für flächeneffiziente, bezahlbare Wohngebäude – Kredit bis 100.000 Euro, ab 0,88 % effektivem Jahreszins

Länderspezifische Förderungen

Neben der bundesweiten KfW-Förderung bieten einzelne Bundesländer zusätzliche Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen für Familien, junge Paare oder Haushalte mit geringem Einkommen. Ein Blick auf die Förderprogramme des jeweiligen Bundeslandes lohnt sich daher in jedem Fall.

Kurz & Knapp

Mit dem KfW-Förderkredit 300 unterstützt der Staat Familien mit Kindern beim klimafreundlichen Neubau oder Erstkauf ihres Eigenheims – mit zinsgünstigen Darlehen von bis zu 270.000 Euro und 20 Jahren Zinssicherheit.

Für Familien, die ein klimafreundliches Zuhause bauen oder erstmals eine Eigentumswohnung oder ein Haus kaufen möchten, gibt es gezielte staatliche Förderung: Der KfW-Förderkredit Nr. 300 „Wohneigentum für Familien“ unterstützt Familien beim Neubau oder Erstkauf mit besonders günstigen Konditionen und hoher Zins­sicherheit.

Was wird gefördert?
  • Neubau oder Erstkauf eines selbstgenutzten, klimafreundlichen Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung

  • Planung, Bau­begleitung und Nachhaltigkeits­zertifizierung durch Energieeffizienz-Experten

Wer wird gefördert?
  • Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren im Haushalt

  • Auch Alleinerziehende können die Förderung nutzen

  • Gefördert wird nur die selbst bewohnte Immobilie – sie muss die einzige Immobilie des Haushalts in Deutschland sein

  • Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen darf bei einem Kind 90.000 Euro nicht überschreiten.
    +10.000 Euro für jedes weitere Kind

Wie hoch ist die Förderung?

Klimafreundliches Wohngebäude:

  • 1–2 Kinder: 170.000 €

  • 3–4 Kinder: 200.000 €

  • ab 5 Kinder: 220.000 €

Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG-Zertifikat:

  • 1–2 Kinder: 220.000 €

  • 3–4 Kinder: 250.000 €

  • ab 5 Kinder: 270.000 €

Langfristige Zinssicherheit – neu seit März 2024

Die KfW bietet ab sofort 20 Jahre Zinsbindung – ein entscheidender Vorteil in Zeiten schwankender Bauzinsen. Die Kreditlaufzeiten betragen:

  • Bis zu 25 Jahre (1–3 tilgungsfreie Jahre)

  • Bis zu 35 Jahre (1–5 tilgungsfreie Jahre)

Sanieren und Bauen mit Förderung

Wer neu baut oder eine Immobilie energetisch saniert, investiert nicht nur in Wohnqualität, sondern auch in die Zukunft. Staatliche Förderprogramme wie KfW-Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen oder Förderungen über das BAFA bieten attraktive finanzielle Unterstützung – etwa für die Dämmung, den Austausch der Heiztechnik oder die Installation regenerativer Energien.

Wir beraten Sie gezielt zu den passenden Fördermitteln für Ihr Ein- oder Mehrfamilienhaus, unterstützen bei der Antragstellung und arbeiten bei Bedarf mit Energieeffizienz-Expert*innen zusammen. So wird aus Ihrer Investition ein nachhaltiges Projekt mit finanzieller Entlastung – heute und morgen.

Häufige Fragen zu Fördermitteln

Gefördert werden Familien und Alleinerziehende, die erstmals ein klimafreundliches Wohngebäude oder eine Eigentumswohnung kaufen oder neu bauen. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt lebt, die Immobilie selbst genutzt wird und keine weitere Immobilie in Deutschland im Eigentum ist. Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen darf 90.000 Euro bei einem Kind nicht überschreiten – für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um 10.000 Euro.

Gefördert wird der Neubau oder Erstkauf eines klimafreundlichen Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung. Zusätzlich werden Planung, Baubegleitung und eine Nachhaltigkeitszertifizierung durch Energieeffizienz-Experten mitfinanziert.

Seit März 2024 profitieren Familien von einer 20-jährigen Zinssicherheit – ein großer Vorteil in Zeiten steigender Zinsen. Die KfW bietet flexible Laufzeiten von bis zu 35 Jahren mit bis zu 5 tilgungsfreien Anlaufjahren.